AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text ausschließlich die männliche Form. Wir sprechen damit alle Geschlechter an (m/w/d).

§ 1 Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sprachkurse, Bildungsmaßnahmen, Seminare, Prüfungen und Nachhilfeangebote, die der Alsterbildungsring e. V. im Rahmen seiner Bildungseinrichtung anbietet.  

 § 2 Zweck der Kurse / Angebote 

Die Teilnehmenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten in dem jeweiligen Bereich erwerben und damit ihre beruflichen oder schulischen Chancen verbessern.  

§ 3 Dauer des Kurs, der Maßnahme oder des sonstigen Angebots 

Die Dauer der Bildungsangebote ist in dem jeweiligen Teilnahmevertrag des Teilnehmenden ausgewiesen.  

§ 4 Durchführung 

Bereits begonnene Bildungsmaßnahmen oder Seminare können seitens des Trägers abgebrochen werden, wenn 

  • deren Teilnehmerzahl infolge Ausscheidens (Ausschluss, Rücktritt, Kündigung) sich soweit reduziert, dass das Bildungsangebot für die verbleibende Zeit nicht mehr vertretbar ist. Im Falle des Ausscheidens von Teilnehmern durch Rücktritt ist der Abbruch unverzüglich vorzunehmen. 
  • die Durchführung des Bildungsangebots nachweislich unwirtschaftlich ist. 

 § 5 Kündigung vor Kursbeginn und Rücktritt wegen Nichtförderung 

5.1 Die Anmeldung ist verbindlich. Bei SGB II/III-Maßnahmen und Seminaren ist eine Kündigung des Vertrages vor Beginn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Bei Anmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Maßnahmebeginn erfolgen, verkürzt sich der Kündigungszeitraum entsprechend. Eine Kündigung muss bis spätestens 1 Tag vor Kursbeginn erfolgen. 

5.2 Wird SGB II/III-Förderung trotz eines Antrages nicht gewährt, ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit möglich. Ein Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen. Eine Kopie des Ablehnungsbescheides ist beizufügen. 

5.3 Bei Prüfungsanmeldungen ist ebenfalls ist eine Kündigung des Vertrages vor Beginn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Liegt der Anmeldezeitpunkt weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist die Kündigung ausgeschlossen. 

§ 6 Kursbeginn 

Eine Verschiebung des Kurses bis zu 6 Wochen behält sich der Träger vor, innerhalb dieser Frist bleibt die Anmeldung rechtskräftig.  

§ 7 Zahlung von Kursgebühren 

7.1 Bei SGB II/III-Maßnahmen muss der Teilnehmende innerhalb von 8 Tagen nach Anmeldung die SGB II/III-Förderung beantragt haben. Die Kursgebühren werden, bis auf evtl. Eigenkostenanteile, vom Träger direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Falls der Kostenträger Kursgebühren an den Teilnehmenden erstattet, ist dieser verpflichtet, diese umgehend an den Träger weiterzuleiten. Ein Eigenkostenanteil ist mit der Anmeldung zu entrichten, bei Nichtgewährung von SGB II/III-Förderung wird dieser dem Teilnehmer bei Rücktritt erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmende eine SGB II/III-Förderung nicht in Anspruch nehmen will, oder der Träger erklärt, dass der Kurs nicht SGB II/III-gefördert ist. Teilnahmegebühren sind dann mit der Anmeldung zu entrichten.  

7.2 Bei Seminaren und Angeboten für Selbstzahler beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach dem ersten Veranstaltungstag.  

§ 8 Vertragsverletzungen 

Wird dem Teilnehmenden während des Kurses die SGB II/III-Förderung gestrichen (Abbruch des Kurses aus unwichtigem Grund), muss der Teilnehmende den vom Kostenträger nicht übernommenen Teil der Maßnahmekosten selbst tragen. Diese Zahlung muss spätestens 2 Wochen nach Abbruch an den Träger geleistet werden.  

§ 9 Kursbeginn vor Erteilung des Förderungsbescheides 

Liegt bei Kursbeginn noch keine Entscheidung über den vom Teilnehmenden gestellten Förderungsantrag vor, kann der Teilnehmende trotzdem den Kurs aufnehmen. Bei abschlägigem Förderungsbescheid nimmt der Teilnehmende nicht weiter am Kurs teil. Die angefallene Kursgebühr wird dem Teilnehmenden erlassen. Erhaltene Lernmaterialien, wie z. B. Bücher, bleiben sein Eigentum und müssen vom Teilnehmenden dann selbst bezahlt werden.  

§ 10 Pflichten des Bildungsträgers 

Der Träger der Bildungsmaßnahme bzw. Seminars verpflichtet sich: 

  • dafür zu sorgen. dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungsziels notwendig sind, in erwachsengerechter Weise vermittelt werden, 
  • die Teilnehmenden rechtzeitig zu einer eventuellen Prüfung anzumelden. 

§ 11 Pflichten des Teilnehmenden  

Der Teilnehmende verpflichtet sich: 

  • am Bildungsangebot regelmäßig teilzunehmen, Kursbewertungsbögen auszufüllen und die Aufgaben der Selbstlernphasen regelmäßig zu lösen; 
  • beim Fernbleiben vom Unterricht den Bildungsträger unter Angabe des Grundes zu unterrichten und die Begründung in schriftlicher Form einzureichen (bei Krankheit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich); 
  • Störungen des Bildungsangebots und der Prüfungen zu unterlassen; 
  • die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung zu beachten; 
  • den Anweisungen der Bediensteten der Bildungseinrichtung und der Dozenten Folge zu leisten. 

 § 12 Ausschluss 

Ein Teilnehmender kann von der weiteren Teilnahme an einem Bildungsangebot oder Prüfung ausgeschlossen werden, 

  • wenn er gegen seine Pflichten nach §11 verstößt oder 
  • seine Leistungen erkennen lassen, dass er das Bildungsziel nicht erreichen wird. Der Vertrag kann in diesen Fällen fristlos vom Maßnahmeträger im Einvernehmen mit dem Kostenträger unter schriftlicher Angabe von Gründen gekündigt werden. 

 § 13 Hausordnung 

Soweit die Bildungsmaßnahmen in den Räumen des Alsterbildungsring e. V. durchgeführt werden, haben sich die Teilnehmenden der Bildungsmaßnahme an die Hausordnung zu halten.  

§ 14 Kündigung 

Kündigungen der Bildungsangebote richten sich nach den Bedingungen und Fristen des jeweiligen Vertrages.  

§ 15 Haftung 

1. Der Alsterbildungsring e. V. haftet nicht für Personen- und Sachschäden des Teilnehmenden bzw. nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt nicht, soweit vom Alsterbildungsring zugunsten des Teilnehmenden abgeschlossene Versicherungen für den Schaden eintreten. 

2. Soweit vom Bildungsträger Veranstaltungen nicht in den Räumen des Alsterbildungsring e. V. durchgeführt werden, gilt Absatz 1 auch für Träger dieser Räume. 

3. Gegen Unfälle ist der Teilnehmende an Bildungsangeboten der beruflichen Fortbildung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Alsterbildungsring e. V. bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg, versichert.  

4. Der Teilnehmende hat Personen- und Sachschäden unverzüglich zu melden. 

 § 16 Zeugnis / Teilnahmebescheinigung 

Der Bildungsträger stellt dem Teilnehmenden in der beruflichen Fortbildung ein Zeugnis bzw. eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn die Prüfung nicht von einer anerkannten Einrichtung abgenommen wird oder wenn der Teilnehmende die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen hat. 

 § 17 Wirksamkeit des Vertrages 

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. 

Stand: Mai 2021